ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



1. Allgemein


Die VIENNAFLAT GmbH. stellt möblierte und mit üblichen Utensilien (Koch- und Essgeschirr, Fön, Bettwäsche, Handtücher, etc.) ausgestattete Wohnungen zu befristeten Wohnzwecken zur Verfügung. Da sich die Apartments in Wohnhäusern befinden, ersuchen wir unsere Gäste sich an die Hausordnung zu halten und Lärm im Stiegenhaus und im Apartment zu vermeiden. Alle Apartments sind Nichtraucher-Apartments. Auch in den Stiegenhäusern der Wohnhäuser ist das Rauchen nicht gestattet.

Das Beherbergungsentgelt beinhaltet - wenn mit dem Gast nicht anders vereinbart - sämtliche Nebenkosten wie Strom, Warmwasser, Heizung, Endreinigung, Umsatzsteuer, Ortstaxe, Bettwäsche, Handtücher sowie einen Grundbestand an Verbrauchsmaterial (WC-Papier, Spülmittel, Seife etc.). Beim Check-in finden die Gäste ein gereinigtes Apartment mit der gewünschten Anzahl an frisch gemachten Betten vor.



2. Buchungsbedingungen

2.1. Buchung eines Apartments


Anfragen können telefonisch, mündlich oder schriftlich gestellt werden und sind immer kostenlos und unverbindlich. Wenn der Gast in seiner Anfrage die beabsichtigte Beherbergungszeit sowie die Anzahl der im Apartment nächtigenden Gäste bekannt gibt, erhält er von VIENNAFLAT ein unverbindliches Angebot mit dem Beherbergungsentgelt inklusive aller Nebenkosten für seinen gewünschten Aufenthalt.

Sobald ein Gast ein Angebot der VIENNAFLAT GmbH annimmt erhält er eine Bestätigung für seine Buchung. Das gewünschte Apartment wird für den gewünschten Zeitraum reserviert, der vereinbarte Mietpreis kann danach nicht mehr geändert werden. Um eine Buchung zu fixieren, bezahlt der Gast innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung das Beherbergungsentgelt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Rechnungsbetrag spätestens bei der Ankunft zu begleichen.



2.2. Stornobedingungen und Gebühren


Bei einem Storno mehr als acht Wochen vor dem Ankunftsdatum werden 5% des vereinbarten Beherbergungsentgelts als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei einem Storno zwischen acht und vier Wochen vor der vereinbarten Anreise fällt eine Stornogebühr von 40% des vereinbarten Beherbergungsentgelts an. Bei Stornierungen zwischen vier Wochen und einer Woche vor der vereinbarten Anreise beträgt die Stornogebühr 80% des vereinbarten Beherbergungsentgelts. Bei Stornierungen innerhalb der letzten Woche vor der Anreise bzw. bei Nichterscheinen wird das gesamte Beherbergungsentgelt als Stornogebühr verrechnet. Das die Storno- bzw. Bearbeitungsentgelt übersteigende und bezahlte Beherbergungsentgelt wird von der VIENNAFLAT GmbH zurückerstattet. Eventuell anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei vorzeitiger Abreise werden bereits bezahlte Nächtigungen nicht refundiert.



2.3. Kaution


Der Gast leistet zu Beginn der Beherbergungszeit zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Beherbergungsverhältnis eine Kaution. Die Kaution ist mittels Kreditkartengarantie zu leisten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Schlüssel und des Apartments wird die Kreditkarte des Gastes nicht belastet.



3. Ankunfts- und Abreisemodalitäten

3.1. Ankunft (Check-In)

 


Das Einchecken ins Apartment ist grundsätzlich ab 15.00 Uhr möglich. Zum vereinbarten Check-In-Termin wartet ein Mitarbeiter von VIENNAFLAT mit den Schlüsseln beim Apartment. Wenn absehbar ist, dass der Gast die vereinbarte Check-In Zeit nicht einhalten kann, muss er VIENNAFLAT darüber umgehend unter der Telefonnummer 0043 – 699 – 1541 09 45 in Kenntnis setzen, um eine andere Check-In Zeit zu vereinbaren. Kommt der Gast dieser Informationspflicht nicht nach und erscheint er auch nicht zur vereinbarten Zeit beim Apartment, verrechnet VIENNAFLAT für einen eventuell notwendigen zweiten Check-In Termin 25 Euro.



3.2. Abreise (Check-Out)



Das Apartment muss am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr verlassen werden und von den Fahrnissen des Gastes geräumt sein. Setzt der Gast den Gebrauch des Apartments vereinbarungswidrig fort, so bewirkt dies keine Verlängerung des Beherbergungsverhältnisses. Eine Verlängerung des Beherbergungsverhältnisses ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit VIENNAFLAT GmbH. möglich.



4. Rücktritt vom Vertrag



Sollte sich herausstellen, dass ein gebuchtes Apartment aufgrund von Mängeln, Wartungsarbeiten oder anderen betrieblichen Erfordernissen nicht bewohnbar oder verfügbar ist, wird VIENNAFLAT dem Gast adäquate Alternativangebote unterbreiten.

Der Kunde kann eines der Alternativangebote auswählen oder kostenlos stornieren. VIENNAFLAT garantiert in diesem Fall die Rückerstattung von allen gegenstandslosen Zahlungen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.



5. Pflichten des Unterkunftsnehmers

5.1. Meldepflicht



Das österreichische Meldegesetz schreibt vor, dass jeder Unterkunftsnehmer bei Ankunft ein vom Beherberger zur Verfügung gestelltes Gästeblatt wahrheitsgemäß ausfüllt und unterschreibt. Die Gästeblätter werden vom Beherberger verwahrt und - außer an die Meldebehörde und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes - nicht an Dritte weitergegeben. Jeder Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Personen im Apartment nächtigen, die ein Gästeblatt ausgefüllt haben.



5.2. Sonstige Pflichten



Der Gast muss Mitarbeitern der VIENNAFLAT GmbH. jederzeit Zutritt zum Apartment gewähren um Inspektionen, Reinigungen oder Reparaturen durchzuführen. Selbstverständlich sorgt die VIENNAFLAT GmbH. dafür, die Privatsphäre des Gastes soweit wie möglich zu wahren und wird ein eventuelles Betreten des Apartments nach Möglichkeit im Voraus ankündigen.

Der Gast verpflichtet sich, das Apartment und dessen Einrichtung und Inventar pfleglich zu behandeln und übernimmt alle Kosten für die Behebung von Schäden, die von ihm mutwillig oder durch unsachgemäße Behandlung herbeigeführt werden (z.B.: Brandspuren, Beschädigung oder grobe Verschmutzung von Möbeln/Textilien, Glasbruch, etc.) in voller Höhe. Bauliche Änderungen oder Änderungen der Einrichtung des Apartments sind ausdrücklich verboten. Bei Verlust eines Schlüssels muss der Gast die Kosten für den Einbau eines neuen Schlosses übernehmen.

Die Gäste sind dafür verantwortlich, Ihren Abfall regelmäßig in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu entsorgen und die Mülltrennung ordnungsgemäß durchzuführen. Die Hausordnung des jeweiligen HAuses, in welchem der Gast nächtigt, ist stets einzuhalten.



6. Sonstiges



Das Apartment darf ausschließlich von den der VIENNAFLAT GmbH. gemeldeten Personen genutzt werden. Zusätzliche Personen müssen der VIENNAFLAT GmbH. gemeldet werden und können vom Beherberger abgewiesen werden. In diesem Fall können zusätzliche Kosten verrechnet werden.

Der Beherberger haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Gastes oder Verletzungen und Erkrankungen des Gastes im Apartment.

Etwaige Beschwerden oder Mängel müssen vom Gast so schnell wie möglich an VIENNAFLAT gemeldet werden damit die Behebung des Problems rasch veranlasst werden kann.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.